Transport von Waren der Kategorie III

Wir bieten schnellen und sicheren Transport von tierischen Ursprungsprodukten der Kategorie 3, dank spezialisierter, dedizierter Transportmittel.

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    Alicja Węglewska +48 607 900 577

    Ewelina Rutkowska +48 607 900 576

    Venture for Logistics

    Wir bieten den Transport von postmortalen Gütern UPPZ der Kategorie 3 in spezialisierten, dedizierten Kühltransportern sowie anderen Transportmitteln wie Planen, Silos, Kippern, Tankwagen, Containern und anderen an – je nach den Anforderungen des Kunden.

    Transport Kat.3
    Spedition Kat.3
    Logistik Kat.3
    Lagerung Kat.3

    Entdecken Sie unser Angebot

    Der Transport von tierischen Ursprungsprodukten der dritten Kategorie ist neben Logistik, Spedition und Transport eine der vier Hauptzweige unserer Tätigkeit.

    Unsere langjährige Praxis ermöglicht es uns:

    • Transportdienstleistungen auf höchstem Niveau zu gewährleisten,
    • Die Erwartungen der Kunden vollständig zu erfüllen,
    • Die Sicherheit der angebotenen Transportdienstleistungen für Produkte tierischen Ursprungs der Kategorie 3 zu garantieren,
    • Für die Umwelt in angemessener Weise zu sorgen.

    Erfahrung im Bereich Logistik und Spedition ermöglicht es uns in unserer Arbeit, den Erwartungen der auf Kostenreduzierung orientierten Kunden entgegenzukommen, während wir gleichzeitig die Qualität und Sicherheit der angebotenen Dienstleistungen maximieren.

    Wir sind auf Dialog eingestellt

    Wir sorgen dafür, dass unsere Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Jedes Angebot, einschließlich des Transports von Produkten tierischen Ursprungs der dritten Kategorie, wird immer mit dem Kunden besprochen und abgestimmt.

    Berechtigungen für den Transport von postmortalen Waren

    Wir verfügen über eine Flotte von vertrauenswürdigen Spediteuren, die über Berechtigungen verfügen, die den geltenden Vorschriften der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 1069/2009 vom 21. Oktober 2009 sowie der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 142/2011 vom 25. Februar 2011 entsprechen, die sanitäre Vorschriften für den Transport von Nebenprodukten tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, festlegen.

    Was sind Produkte tierischen Ursprungs der Kategorie III?

    Nebenprodukte tierischen Ursprungs werden auf viele Arten definiert:

    • Produkte tierischen Ursprungs der dritten Kategorie,
    • Nachkonsumgüter,
    • UPPZ – Nebenprodukte tierischen Ursprungs.

    UPPZ wird in drei Kategorien unterteilt (die auch die Art des Transports, die Nutzungsmöglichkeiten und die Entsorgungsmethode bestimmen):

    Kategorie eins (Kat.1) „ausschließlich zur Entsorgung“ umfasst besonders gefährliche Nebenprodukte tierischen Ursprungs, die thermisch entsorgt werden müssen.

    Abfälle der Kategorie zwei (Kat.2), „nicht für den Verzehr durch Tiere“, sind Abfälle mit hohem Risiko. Zu dieser Gruppe von Produkten tierischen Ursprungs gehören u.a. Gülle und Darminhalt, Tiere, die zur Eindämmung von Epidemien geschlachtet wurden, Nebenprodukte tierischen Ursprungs und andere, die nicht zu den beiden anderen Kategorien (Kat.1 und Kat.3) gehören.

    Abfälle der Kategorie drei (Kat.3) „nicht für den menschlichen Verzehr“ sind Abfälle mit niedrigem Risiko. Zu den UPPZ der Kategorie 3, deren Transport wir gewährleisten, gehören u.a.:

    • Abfälle tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind, Teile von geschlachteten Tieren: Häute, entfettete Knochen, Grieben, Hufe,
    • Hörner, Federn;
    • aus dem Verkehr gezogene Lebensmittel tierischen Ursprungs oder solche, die Produkte tierischen Ursprungs enthalten (ehemalige Lebensmittel);
    • Abfälle tierischen Ursprungs, Kadaver und Teile von Kadavern von in Schlachthöfen geschlachteten Tieren, die für den menschlichen Verzehr geeignet, aber aus kommerziellen Gründen nicht dafür bestimmt sind;
    • Kadaver und Teile von Kadavern von in Schlachthöfen geschlachteten Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, aber keine Anzeichen von Krankheiten aufweisen, die auf Menschen oder Tiere übertragbar sind;
    • Produkte von Geflügel und Hasen;
    • Schlamm aus Zentrifugalseparatoren, der bei der Milchverarbeitung anfällt;
    • Tierfutter oder Futtermittel, die Produkte tierischen Ursprungs enthalten, die aus kommerziellen oder produktionstechnischen Gründen nicht zum Füttern geeignet sind, aber keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen;
    • Wassertiere und ihre Teile sowie UPPZ-Abfälle aus Anlagen zur Verarbeitung von Wassertieren;
    • Schalen, Schalen von Krustentieren;
    • Nebenprodukte aus Brutstätten;
    • Eier und Eierschalen;

    Gastronomische Abfälle:

    • aus internationalen Verkehrsmitteln,
    • für die Fütterung bestimmter Tiere bestimmt,
    • für die Verarbeitung durch Drucksterilisation bestimmt,
    • für Biogasanlagen oder Kompostieranlagen bestimmt.

    Im Rahmen des Transports von Produkten tierischen Ursprungs der Kategorie drei haben wir bisher u.a. mit der PetFood-Branche – Tierfutter sowie mit Molkereien zusammengearbeitet. Viele Hersteller bekannter und anerkannter Marken, die täglich Transportdienstleistungen für UPPZ-Produkte, einschließlich solcher der Kategorie 3, in Anspruch nehmen, haben uns ihr Vertrauen geschenkt.

    Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) über den Transport von Nebenprodukten tierischen Ursprungs der Kategorie drei gilt nicht u.a. für:

    • ganze Wildtiere (nicht unter Verdacht stehend, ansteckende Krankheiten zu haben);
    • ganze Jagdtiere (wenn sie gemäß DPM gesammelt werden);
    • rohe Milch und Kolostrum, die im Herkunftsbetrieb verwendet werden;
    • Schalen von Krustentieren und Weichtieren;
    • Gastronomieprodukte, mit Ausnahme derer, die für den Transport im Rahmen des UPPZ-Transports der Kategorie 3 bestimmt sind, wie im letzten Punkt des
    • vorherigen Abschnitts beschrieben;
    • UPPZ-Produkte von Schiffen;
    • rohes Haustierfutter, das aus Einzelhandelsgeschäften stammt;
    • rohes Haustierfutter, das aus der Schlachtung im Betrieb stammt.

    Kategorie 2 oder Kategorie 3 – wie lässt sich die Kategorie von Produkten tierischen Ursprungs der Kategorie drei überprüfen?

    Die endgültige Entscheidung, zu welcher Kategorie (Kat. 2 oder Kat. 3) ein Material tierischen Ursprungs gehört, trifft der Tierarzt, der das Fleisch im Schlachthof auf der Grundlage einer Risikoanalyse und einer Vor- und Nachschlachtuntersuchung untersucht.

    WARUM IST DER ANGEMESSENE TRANSPORT VON PRODUKTEN TIERISCHEN URSPRUNGS DER KATEGORIE DREI WICHTIG?

    Die angemessene Art des Transports von Produkten tierischen Ursprungs der Kategorie drei wird u.a. durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) geregelt.

    Ein wesentliches Merkmal von Produkten tierischen Ursprungs der Kategorie drei ist der hohe Anteil an organischen Verbindungen. Abfälle aus der Verarbeitung von tierischen Rohstoffen stellen eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt dar und sollten angemessen transportiert und entsorgt werden. Produkte tierischen Ursprungs der Kategorie drei können sowohl ein sanitäres als auch ein geruchsbedingtes Risiko (Schwefelwasserstoff, Aldehyde, Ammoniak oder organische Säuren) darstellen. Unangemessene Lagerung und Transport von UPPZ der Kategorie 3 können wiederum dazu führen, dass Verunreinigungen und unverdautes Fett sowie Salze, die Chloride, Nitrate und Sulfate enthalten, in den Boden sowie in das Grundwasser gelangen.

    In Sorge um die natürliche Umwelt und aus dem Bedürfnis heraus, die negativen Auswirkungen durch unangemessene Transport-, Lager- und Entsorgungsweisen der genannten Produkte tierischen Ursprungs der Kategorie drei zu minimieren, unterstützen wir umweltfreundliche Maßnahmen, die in sowohl EU- als auch nationalen Vorschriften festgelegt sind, nicht nur in denen, die den Transport betreffen.

    Identifikation und Kennzeichnung der transportierten Produkte tierischen Ursprungs

    Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) regelt nicht nur Fragen im Zusammenhang mit dem Transport von Produkten tierischen Ursprungs der Kategorie 3, sondern auch die Art der Aufbewahrung von Nebenprodukten tierischen Ursprungs. Gemäß der Rechtsgrundlage sollten Materialien der Kategorie 1, Kategorie 2 und Kategorie 3 sowie daraus hergestellte Produkte getrennt aufbewahrt werden, während der Sammlung und des Transports sollte ihre Identifikation möglich sein (es sei denn, sie sind gemischt und für eine niedrigere Kategorie bestimmt).

    Kennzeichnung der einzelnen Kategorien von Produkten tierischen Ursprungs Abfälle tierischen Ursprungs der Kategorie I (und daraus hergestellte verarbeitete Produkte):

    • Das Etikett muss schwarz sein und die Bezeichnung „ausschließlich zur Entsorgung“ enthalten.
    • Abfälle tierischen Ursprungs der Kategorie II (anders als Gülle und Darminhalt) und daraus hergestellte Produkte:
    • Das Etikett muss gelb sein und die Bezeichnung „nicht für den Verzehr durch Tiere“ enthalten.
    • Im Falle von Gülle – die Bezeichnung „Gülle“ (engl. manure).
    • Abfälle tierischen Ursprungs der Kategorie III (und daraus hergestellte Produkte):
    • Das Etikett muss grün mit einem Blauton sein (um sich deutlich von anderen Farben abzuheben) und die Bezeichnung „nicht für den menschlichen Verzehr“ enthalten.
    • Transport von UPPZ und daraus hergestellten Produkten zwischen EU-Ländern

    Das Transportieren von UPPZ der Kategorie I, Kategorie II und Kategorie III (und daraus hergestellte Produkte) innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss in Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen erfolgen, die ein Etikett mit der für die jeweilige Kategorie entsprechenden Bezeichnung enthalten müssen.

    Wir garantieren die vollständige Kennzeichnung der Transportmittel.

    WOFÜR KÖNNEN NEBENPRODUKTE TIERISCHEN URSPRUNGS DER KATEGORIE III VERWENDET WERDEN?

    Nachkonsumabfälle der Kategorie 3 finden Verwendung in vielen Bereichen menschlicher Tätigkeit sowie in umweltfreundlichen Projekten und Lösungen. In ihrer Verordnung schlagen die Vertreter der Europäischen Union neue Einsatzgebiete für Produkte tierischen Ursprungs der Kategorie drei vor. Neue Formen der Verwertung von Nebenprodukten tierischen Ursprungs finden erfolgreich Anwendung u.a. in:

    • der chemischen Industrie,
    • der Düngemittelindustrie,
    • der Lederindustrie,
    • der Energieindustrie.

    UPPZ der Kategorie III kann erfolgreich als organische Düngemittel sowie Bodenverbesserer (Kalk, Gülle, Kompost), Futter (nach entsprechender Behandlung) für einige Tierarten, einschließlich vieler in Zoos gehaltener und Pelztiere gezüchteter Arten, verwendet werden. Nachkonsumabfälle der Kategorie drei eignen sich auch als Brennstoff im Prozess der Zementklinkerbrennung oder als Zusatz zu Brennstoffen (Biomasse – nach Drucksterilisation).

    Mit den Änderungen im Energiegesetz steigt das Interesse an verschiedenen Arten von Biomasse (entstanden aus z.B. Produkten tierischen Ursprungs der Kategorie drei), die eine besondere Art von Energiequelle für die lokale Energieversorgung darstellt. Biomasse kann auch als Bestandteil in einer Mischung mit anderen festen Brennstoffen (Kohle, Torf) im Verbrennungs- oder Vergasungsprozess verwendet werden.

    Darüber hinaus bestätigen Analysen der elementaren Zusammensetzung sowie der physikochemischen Eigenschaften von technischen Fetten, die aus Produkten tierischen Ursprungs der Kategorie drei gewonnen werden, das Fehlen eines ökologischen Risikos bei der thermischen Behandlung von Fleischabfällen.

    Einige Methoden zur Verarbeitung von UPPZ

    • Drucksterilisation;
    • Alkalische Hydrolyseprozess (Kat.1, Kat.2, Kat.3);
    • Hochdruckhydrolyseprozess bei hoher Temperatur (Kat.2, Kat.3);
    • Biogasproduktionsprozess durch Hochdruckhydrolyse (Kat.1, Kat.2, Kat.3) – Biogas ist ein Gas, das aus Biomasse gewonnen wird, insbesondere aus Anlagen
    • zur Verarbeitung von tierischen oder pflanzlichen Abfällen, Kläranlagen und Mülldeponien;
    • Biodieselproduktionsprozess (Kat.1, Kat.2, Kat.3) – Biodiesel bezeichnet sowohl Fettsäuremethylester (FAME – reiner Biodiesel) als auch Kraftstoffmischungen mit Dieselöl, um ein Kraftstoff zu erhalten, das bessere Betriebsbedingungen für den Motor bietet);
    • Brooks Vergasungsprozess (Kat.2, Kat.3);
    • Verbrennungsprozess von tierischem Fett in einem Heizkessel (Kat.1, Kat.2, Kat.3);
    • Thermomechanischer Biokraftstoffproduktionsprozess (Kat.3+ Gülle, Darminhalt).
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